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LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2007 - L 9 B 278/06 AS |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.01.2007 - L 9 B 278/06 AS (https://dejure.org/2007,112568)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - L 9 B 278/06 AS (https://dejure.org/2007,112568)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- SG Hildesheim, 22.08.2006 - S 35 AS 213/06
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2007 - L 9 B 278/06
Entsprechend der Bezugnahme des Sozialgerichts (SG) im angefochtenen Beschluss vom 22. August 2006 auf den in der Hauptsache mit der Berufung angefochtenen Gerichtsbescheid vom 22. August 2006 (Aktenzeichen S 35 AS 213/06) besteht für das Verfahren in der Hauptsache unabhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 73 a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - in Verbindung mit § 114 Zivilprozessordnung - ZPO -), weil der Beklagte und Beschwerdegegner den dem Kläger zustehenden Leistungsanspruch zutreffend ermittelt und bewilligt hat.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06 Der Senat hat im vorbereitenden Verfahren die Beschwerde des Berufungsklägers vom 20. September 2006 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des SG vom 22. August 2006 als unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen L 9 B 278/06 AS), weil der Berufungsbeklagte den dem Kläger zustehenden Leistungsanspruch zutreffend ermittelt und bewilligt habe.
Der Senat hat bereits im vorangegangenen Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 4. Januar 2007 (Aktenzeichen L 9 B 278/06 AS) die Rechtmäßigkeit des Regelsatzes von 345, 00 Euro pro Monat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG bestätigt.